Mietbedingungen
1. Mietpreise
Die Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und Fahrstrecke. Alle Preise werden pro angefangenen Zeitraum berechnet und gelten pro angefangene 24 Stunden. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung und Verschleißreperaturen sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Sie erhalten das Fahrzeug voll getankt, sollte das Fahrzeug nicht voll getankt zurückgebracht werden, wird zusätzlich zu den Verbrauch eine Bearbeitungsgebühr von 15€ erhoben. Alle Preise gelten bei Rückführung des Fahrzeugs zur Vermietstation. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Öffnungszeiten der Vermietstation.
2. Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nicht anderes vereinbart ist.
3. Zahlungsbedingung / Vorauszahlung
Bei Anmietung / Abholung ist der voraussichtliche Mietpreis bar oder per EC-Karte mit PIN zu leisten. Die Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung wird entweder per Kreditkarte (Visa oder Master) oder bar geleistet. Es ist entweder der Mietpreis mit EC-Karte mit PIN oder die Kaution mit Kreditkarte zu begleichen. 4. Berechtigte Fahrer Der Fahrer muss mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 sein. Bei Abholung des Fahrzeuges ist der Personalausweis und Führerschein vorzulegen.
5. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach jedem Unfall umgehend die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Ein Unfallbericht ist komplett mit allen Daten zu erstellen und muss sofort nach Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter ausgehändigt werden. Geschieht dies nicht, haftet der Mieter für Schäden die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es dürfen vom Mieter keinerlei gegnerische Ansprüche bei Verkehrsunfällen anerkannt werden.
6. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert 100 Mio. € Deckungssumme, bei Personenschäden höchstens 8 Mio. € je geschädigte Person und Vollkasko mit EUR 1000,00 Selbstbeteiligung pro Schadensfall versichert. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich auf die Gesamtschadenssumme. d.h. der Schaden an unserem Fzg. + Schäden an fremden Fahrzeugen, sonstige Beschädigungen, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Wertminderung. Bei sog. Teilkaskoschäden z.B. Diebstahl des Fzg. oder Teilen davon, Glasbruch, Haarwild- oder Brandschäden beträgt die Haftungsbegrenzung ebenfalls EUR 600,- je Schadensfall. Die Unterschrift des Kreditkarteninhabers gilt als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietkorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließlich entsprechender Abschleppkosten. Bei Abschluss einer Haftungsbeschränkung die dementsprechende Eigenbeteiligung pro Schadensfall. Jegliche Haftungsbegrenzungen entfallen bei Schäden, die durch nichtverkehrsgerechte Nutzung, - durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Alkohol oder Drogen), - durch das Ladegut am Fahrzeug, - durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, - fahren mit zu niedrigen Ölstand, Überdrehen des Motors, Befahren ungeeigneter Weg usw., diese Schäden sind vom Mieter in voller Höhe, selbst zu tragen. Die Kautionsrückzahlung befreit den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte Mängel oder Beschädigungen.
7. Haftung des Mieters
Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Der Mieter ist verpflichtet das angemietete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen. Sofern dies nicht geschieht, sind vom Mieter die Kosten für weitere Anmietung, evtl. Rücktransporte zu tragen. Bei Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte, haftet der Mieter ebenso für eventuell dadurch entstandene Schäden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genaustens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsmäßig zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten
8. Leistung des Vermieters
Der Vermieter stellt das Fahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.
9. Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Fahrten in oder durch nicht EU Länder ist generell nicht gestattet (Ausnahme Schweiz). 10. Allgemeine Bestimmungen Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien vollständig. Andere Bestimmungen sind nicht getroffen. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten wird Rottweil als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.